Welche Kosten kommen auf mich zu?


Soweit nicht anders vereinbart, rechnen Rechtsanwälte grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab (RVG). Das RVG orientiert sich bei den einzelnen rechtsanwaltlichen Tätigkeiten am Gegenstandswert der Angelegenheit, aus der sich die Höhe der anwaltlichen Mindestvergütung ergibt. Gebührenrechner hier.

Hiervon abweichend, können innerhalb der gesetzlichen Grenzen Honorarvereinbarungen abgeschlossen werden.


Gerne biete ich Ihnen, passend zu Ihrem Anliegen, Pauschalhonorare oder Honorare auf Stundenbasis an. Die genauen Konditionen richten sich dabei nach der Schwierigkeit der Angelegenheit, dem Haftungsrisiko und dem Umfang der Tätigkeit. Meine Spezialisierung und Erfahrung im Bereich des Erbrechts ermöglicht es mir häufig schneller, effektiver und erfolgreicher zu arbeiten, so dass Sie sich hier bares Geld sparen können. 

Erstberatung


Bevor Sie mich beauftragen, haben Sie zudem die Möglichkeit eine Erstberatung in Anspruch zu nehmen. Diese dient zur ersten Orientierung und Verortung Ihres Anliegens. Häufig kann ich Ihnen dabei bereits erste Rechtsauskünfte geben. 


Eine Erstberatung kostet 190 € zzgl. USt.. Diese wird üblicherweise von Ihrer Rechtsschutzversicherung getragen. Als Zeitrahmen ist hierfür etwa eine Stunde angesetzt, wobei eine gute Erstberatung, je nach Komplexität des Anliegens, auch länger dauern kann. 


In den seltensten Fällen ist eine Erstberatung ausreichend. Gerne erläutere ich Ihnen im Anschluss, wie ich im Weiteren für Sie tätig werden kann und welche Kosten dabei anfallen.